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Kulturpreis des Landes Kärnten für Literatur

Wird vergeben über Vorschlag des Fachbeirates durch Beschluß der Landesregierung (keine Einreichung); für Literatur im Wechsel mit Wissenschaft, Musik und bildender Kunst jedes vierte Jahr an eine/n in Kärnten lebende/n oder seit mindestens fünf Jahren in Kärnten ansässigen Autor/in, der/die das 40. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Preisträger